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YvonneW

Option auf Verlagsrechte

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Hallo zusammen,

 

in meinem neuen Vertrag für ein Fachbuch fand ich eine Klausel, die mir sehr merkwürdig erscheint:

"Der Verlag hat die Option auf die Verlagsrechte an weiteren Werken der Autorin. Die Autorin sichert zu, weitere Werke zuerst dem oben genannten Verlag anzubieten."

 

Wenn ich das unterschreibe, muss ich alle geplanten Bücher zuerst diesem Verlag anbieten? Warum sollte ich das tun?

 

Rätselnd...,

Yvonne

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Wenn ich das unterschreibe, muss ich alle geplanten Bücher zuerst diesem Verlag anbieten?

 

Genau.

 

Warum sollte ich das tun?

 

Weil es in Deinem Vertrag steht und Du dazu verpflichtet bist. :s22

 

 

Du solltest Dir also die Frage stellen, ob Du das möchtest (etwa weil es ein großartiger Verlag ist und Du von nichts anderem träumst, als künftig dort verlegt zu werden). Falls nicht, solltest Du darauf bestehen, dass die Klausel gestrichen wird.

 

Gruß Eva

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Hallo Yonne,

 

so eine Klausel sollte man nicht unterschreiben - und ich habe bisher auch nie erlebt, dass ein Verlag darauf besteht.

 

Natürlich gibt es mitunter Geschrei, wenn der Verlag meint, die Klausel sei "üblich". Ist sie aber nicht.

 

Reinhard

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Das ist ohnehin eine umstrittene Klausel, hat mir ein Fachmann mal erklärt, denn eine Option, für die nicht (extra!) Geld geflossen ist, würde im Streitfall als ungültig betrachtet werden.

 

Darauf sollte man es aber nicht ankommen lassen. Lieber drüber reden. Ich halte nicht viel von solchen Klauseln, denn wenn die Zusammenarbeit mit einem Verlag gut ist, wird man seine nächsten Projekte ohnehin erst mal dort anbieten, oder?

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Danke euch, das beruhigt sehr. Eigentlich ist es logisch, so was nicht zu unterschreiben. Ich war so überrascht über die Klausel, weil dieser Verlag sehr sympathisch ist und der Vertrag ansonsten auch sehr Autoren freundlich. Ich hätte es fast überlesen.

 

Grüße, Yvonne

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Ich habe die Klausel auch in den neuesten Verträgen.

War anfangs erstaunt und habe mich mit dem Verlag unterhalten.

 

Und wisst ihr was? Die Klausel juckt mich nicht. Ich biete ohnehin alles meinem Verlag an. Wir haben inzwischen zusammen eine Strategie entwickelt, was wann von mir zu erwarten ist, dass ich dem Verlag das Recht zugestehe, sich meine MS vorher anzusehen.

Es wurden auch welche abgelehnt, die ich dann woanders hätte unterbringen können. Aber wozu? Da steht wieder das gleiche drin. Und ob mich ein anderer Verlag so unterstützt wage ich zu bezweifeln. NIcht nochmal die vielen Jahre Aufbauarbeit. Das wäre, als würde ich jedes Jahr den Arbeitgeber wechseln.

 

Kurz, dieser Passus bringt mir keinerlei Nachteil. Er ist vernachlässigbar für mich. Ich fühle mich gut betreut und sehr gut beraten. Mehr brauche ich nicht.

 

euer hef

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Am besten ist es natürlich, man streicht so eine Option im Vertrag.

 

Wenn aber nicht, sollte man zumindest und unbedingt darauf achten, dass der Verlag sich innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. drei Monate) entscheiden muss, ob er das neue Manuskript annehmen will oder nicht. Sonst kann es nämlich wirklich passieren, dass man blockiert ist, weil der Verlag lange prüft und man das Manuskript nicht anderweitig anbieten kann.

 

LG Luise

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Liebe Yvonne,

 

auf den ersten Blick mag so eine Klausel ja ganz nett wirken und den Eindruck erwecken: "Wunderbar, der Verlag ist an meinen zukünftigen Projekten

interessiert." Die Nachteile, die diese Klausel in sich birgt, sind ja bereits ausführlich angesprochen worden. Deshalb nur kurz als Randbemerkung: Sollte Dein Verlag daran interessiert sein, eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen, dann können sie ja gern einen two-book-deal oder ähnliches anbieten. Falls es solche Deals

über mehrere Bücher beim Sachbuch auch gibt ...

 

Also, viel Glück für das Projekt und die wie auch immer letztlich vertraglich

vereinbarte Zusammenarbeit von

Sabine

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HI Sabine,

 

die two-book-contract Idee hat mich auf ne Idee gebracht.

 

Habe ich sofort in die Tat umgesetzt. Verlag angerufen (bin ja Alleinunterhalter, da ohne Agentur) und mal vorgefragt, ob man diese Klausel nicht mehr in die "Planungssicherheit" für die Zukunft für mich ummünzen kann?

 

Großes Gemurmel und Kriegsrat. Und....klappt.

Bekomme jeweils festen Optionsvertrag für zwei Bücher im Vorlauf von zwei Jahren.

 

Das Zauberwort ist "Planungssicherheit", denn der Verlag plant ja auch mit Vorlauf.

 

Danke für die Idee. Jetzt bin ich wirklich bis Erscheinen 2014 "ausgebucht"

 

euer hef

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Hallo Hef,

 

na, das ist ja nen Ding - das freut mich ja, wenn mein Beitrag Dir

weitergeholfen hat. Super, und Hut ab zur "Planungssicherheit", das ist

sicherlich ein wunderbarer Zustand ...

 

Lieben Gruß,

Sabine

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Ja Sabine, du warst die Initiallösung.

 

Dass mich der Passus im Vertrag nicht weiter stört, hatte ich schon gepostet.

 

Aber deine Idee mit dem double book gab mir keine Ruhe. Das gab mir nach einigem Nachdenken etwas in die Hand.

 

Das ist eigentlich ein Vorteil für dich. Dreh den Spieß mal um. Der Verlag knebelt dich einseitig. Ich nehme ihn darauf hin auch in die Pflicht.

Ich als Zulieferer, der seinen Vertrieb braucht, muss in Zukunft wissen, was wollt ihr. Ich schreibe nicht mehr ins Blaue. Lasse es von euch begutachten, um eine mögliche Ablehnung zu bekommen. Wieder Monate in den Sand gesetzt.

Hier ist mein Konzept bis 2015 und das möchte ich abgesichert wissen.

 

Versuche sind ja nicht strafbar.

Und siehe da, es klappte. Vielleicht sprecht ihr darauf hin mal mit euren Agenturen.

 

euer hef

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Ich habe übrigens einen Optionsparagraphen in meinem Vertrag, für den ich eine Summe bekomme, die dann gegebenenfalls mit dem Vorschuss des nächsten Buchprojekts verrechnet wird. Ich verpflichte mich, in einem festgelegten Zeitraum (bei mir 18 Monate nach Vertragsunterzeichnung) Manuskripte zuerst meinem Verlag anzubieten. Der verpflichtet sich im Gegenzug dazu, innerhalb von 6 Wochen eine Ansage zu machen. Wenn sie dies nicht tun oder ablehnen, ist der Stoff wieder frei und ich kann ihn überall anbieten.

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Hi Victoria,

 

der Passus ist mir allerdings neu. Na ja, es lässt sich alles regeln, wenn man (Autor/in) ein wenig mitdenken.

Denn ohne unsere Produkte kann kein Verlag existieren. Da hilft auch die Feststellung nix, dass es von allem zuviel gibt.

Aber nicht von Stammautoren.

 

euer hef

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Ich kenne die Klausel auch - und habe sie meist gestrichen. Praktisch habe ich das so gemacht, dass ich der Lektorin oder dem Lektor kurz in einer Mail die Streichung angekündigt habe. Meist in Zusammenhang mit anderen Vertragspunkten - da gibt es ja häufig allerhand zu verhandeln. Anschließend habe ich den Absatz dann handschriftlich in beiden Vertragsexemplaren rausgestrichen. Da ist nie ein Einwand oder eine Beschwerde gekommen.  

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