KlausS Geschrieben 18. August 2009 Teilen Geschrieben 18. August 2009 Ich habe vor den Sommerferien in einem Supermarkt das Taschenbuch von Andreas Eschbach "Eine unberührte Welt" als preisreduziertes Mängelexemplar gesehen - und dann für ein paar Euro gekauft. Wie kommt es, dass ein Verlag ein neues Buch (1. Auflage Sept. 2008) von einem bekannten Autor so billig verscherbelt? Es hatte tatsächlich keine Mängel. Ist das nicht irgendwie auch Betrug am Autor, der dafür sicherlich (fast) kein Geld mehr bekommt? Viele Grüße Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hpr Geschrieben 19. August 2009 Teilen Geschrieben 19. August 2009 Das Thema wurde schon mal ausführlich behandelt und zwar hier: (Link ungültig) Hans Peter Klappentext, Pitch und anderes Getier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 19. August 2009 Teilen Geschrieben 19. August 2009 Und ich antworte hier trotzdem noch ganz kurz, weil ich auf Anfrage bei meinem Verlag noch einmal bestätigt bekommen habe: Remittenten kommen nicht mehr in den Buchhandelskreislauf, sondern werden sofort als "Mängelware" eingestuft. Egal, ob mit oder ohne Mangel - der Transport hin und wieder zurück, und das Buch ist eben nicht mehr taufrisch! Andrea Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausS Geschrieben 19. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2009 Danke für den Link, Hans Peter. Das war an mir vorbei gegangen und ich habe auch nicht daran gedacht, vor meiner Frage die Suchfunktion zu benutzen. Danke auch Andrea. Deine Antwort bringt es in Kürze auf den Punkt. VG Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fredrika Gers Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 Ich hole diesen alten Thread wieder hervor, weil ich vor einigen Tagen las, dass diese Praxis überhaupt nicht rechtens ist: (Link ungültig). Zitat: „Die Preisbindungstreuhänder mahnen nun ihrerseits die beteiligten Händler mit dem Randsortiment Bücher ab. Dies in der stillen Ahnung, dass die betroffenen Verlage, die ja ihre Mandanten sind, an der Weiterverfolgung der Angelegenheit nur ein begrenztes Interesse haben. Ein Weggucken würde aber ihre Glaubwürdigkeit gegenüber dem Buchhandel gefährden.“ Was sagt ihr dazu? Werden die Verlage ihre Praxis entsprechend ändern? Fredrika Gers Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...