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Luise

Urteile zu Total Buy-out

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Über Petra van Cronenburgs Blog bin ich auf diese Mediafon-Meldung gestoßen:

 

(Link ungültig)

 

Demnach gibt es Gerichtsurteile, die das Total Buy-out, das ja mittlerweile viele Zeitungen und Zeitschriften betreiben, als rechtswidrig einstufen.

 

LG Luise

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Hervorragend!

 

Und jetzt - wie hier (Link ungültig) (Link ungültig) geschrieben - lasst euch von den großen Verwertern auch keine "dringend notwendige Urheberrechtsreform" einreden. Dem Urheberrecht geht's gut, wie man sieht.

 

Gruß

Matt

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Demnach gibt es Gerichtsurteile' date=' die das Total Buy-out, das ja mittlerweile viele Zeitungen und Zeitschriften betreiben, als rechtswidrig einstufen.[/quote']Ja, ein paar Urteile gibt es. Und auch gute Chancen, recht zu bekommen, wenn man gegen noch nicht gekippte Standardverträge klagt. Tatsache ist aber leider auch, dass die Zeitungsverlage es trotzdem immer wieder mit geringfügig geänderten Formulierungen versuchen; dass sich erst mal jemand trauen muss, zu klagen; und dass derjenige, der als Einzelanbieter dagegen klagt, gute Chancen hat, zuerst mal seinen Auftraggeber zu verlieren, bevor er vor Gericht Recht bekommt.

 

Das Problem ist also weniger, wer da Recht hat und wer Recht bekommt, sondern wer sich die Klage im Einzelfall leisten kann. Auf dem Gebiet wäre eine präventive Änderung des Urheberrechts m.E. durchaus angebracht.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Das Problem ist also weniger' date=' wer da Recht hat und wer Recht bekommt, sondern wer sich die Klage im Einzelfall leisten kann. Auf dem Gebiet wäre eine präventive Änderung des Urheberrechts m.E. durchaus angebracht.[/quote']

Ich stimme Dir grundsätzlich zu, sein Recht einzufordern ist in diesem Land einfach nicht für jedermann möglich, aber inwiefern wäre eine Änderung der Gesetze denn hier hilfreich? Es ist doch erwiesenermassen schon jetzt ungesetzlich - soll man das Verhalten jetzt für jetzt aber echt ungesetzlich erklären ...?

 

Ich habe bei jeder Initiative zu Gesetzesänderungen eher die große Sorge, welche Interessensgemeinschaft dieses neue Gesetz denn nun schreibt. Da kann eine gute Absicht sich dann schnell ins Gegenteil verkehren, wenn plötzlich der Lobbyist der Zeitungsverlage im Gesetzentwurf mit herumwühlt. Und das ist leider nicht sehr unwahrscheinlich ...

 

Gruß

Matt

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' date=' aber inwiefern wäre eine Änderung der Gesetze denn hier hilfreich? Es ist doch erwiesenermassen schon jetzt ungesetzlich - soll man das Verhalten jetzt für [i']jetzt aber echt[/i] ungesetzlich erklären ...?
"Ungesetzlich" sind ja zunächst mal nur die konkreten Verträge, die vor Gericht verworfen wurden. Ein paar eher kosmetische Änderung - und schwupp, schon ist wieder ein Vertrag im Rennen, der die Urheber genau so unter Druck setzt und wo erst mal in einem weiteren Verfahren festgestellt werden muss, dass der Verwerter nicht recht hat mit seiner Behauptung, dass nun aber alles wasserdicht wäre und dass der neue Vertrag gar nichts mit den gerichtlich verworfenen Varianten zu tun hätte.

 Hilfreich könnte sein, derartige Vertragformen per se zu verbieten, bzw. Quoten für die Honorierung bzw. Grenzen für die Vertragsfreiheit explizit festzuschreiben - nachdem sich nun ja herausgestellt hat, dass die Vertragsfreiheit hier konkret und regelmäßig von einer Partei missbraucht wird. Hilfreich wäre dann auch, entsprechende Nachzahlungen für nicht gültig vereinbarte Rechteverwertungen und Optionen festzuhalten - und zwar in einer Höhe, die dafür sorgen, dass das finanzielle Risiko solchen versuchten Austestens der Grenzen nicht mehr vor allem bei den "Opfern" läge, sondern bei denen, die einseitige Vertragserweiterungen diktieren wollen. Ich denke beispielsweise, der Elan, sich alle möglichen Rechte in den Standardverträgen schon zuzuschreiben, selbst wenn man gar nicht weiß, ob man sie nutzen will, würde deutlich nachlassen, wenn jedes dieser Rechte sofort und einzeln bezahlt werden müsste. Da wäre schon einiges drin ... und, im Gegensatz zur Google-Diskussion, weiß man hier, wo genau der Missbrauch liegt, um welche Beträge und welche Regelungen genau es geht.

 Dass so eine Änderung dann natürlich auch in die unerwünschte Richtung verlaufen kann, ist klar. Das kann aber so oder so passieren - die Lobbyarbeit wartet ja nicht auf Konkurrenz, bevor sie anfängt. Ganz im Gegenteil kann sie umso ungestörter wirken, solange nicht gleichzeitig Initiativen für eine Gesetzesänderung in die Gegenrichtung laufen. Hier ist im Gegenteil zu befürchten, dass steter Tropfen letztendlich doch den Stein höhlt, und allein die theoretisch gesetzwidrigen, aber unwidersprochenen Verträge ausreichen, einen Status Quo zu schaffen, dem die Lobbyarbeit dann künftige Gesetzesänderungen nur noch anpassen müsste.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Das ist ja spannend - diese Entwicklungen sind an mir bisher komplett vorbeigegangen - deshalb hoffe ich, dass meine Frage jetzt nicht unpassend ist: Wie ist es denn mit den Urheberrechten bei Drehbüchern? Die Sender und Produktionsfirmen vergeben ja heute auch fast nur noch Buy Out-Verträge. Ist das dann auch rechtswidrig,

 

fragt grübelnd und herzlich grüßend

 

Sabine

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Wie ist es denn mit den Urheberrechten bei Drehbüchern? Die Sender und Produktionsfirmen vergeben ja heute auch fast nur noch Buy Out-Verträge. Ist das dann auch rechtswidrig
Ehrlich gesagt, da hab ich keine Ahnung ;D

 

Ganz spontan würde ich sagen, da ist das ganz normal - aber das liegt vielleicht nur daran, dass ich nicht davon betroffen bin und nur als Außenstehender irgendwann gehört habe, dass das nun mal so ist.

 Aus meiner Sicht würde es allerdings Sinn machen, wenn es in dem Bereich anders wäre als beim Journalismus. Denn während ein Journalist oder Fotograf normalerweise auch der Alleinurheber seines Werkes ist und ein Ergebnis schafft, das in der Regel für sich selbst steht und problemlos mehrfach verwertet werden kann, ist ein Drehbuch ja nur Teil eines großen Projekts - an dem letztlich so viele andere Personen mit Urheberrechten beteiligt sind, dass im Grunde keiner von ihnen seinen "Anteil" allein sinnvoll verwerten kann. Da enstehen nutzbare Zweitverwertungen ja eigentlich erst dadurch, dass man die Rechte aller Beteiligten in einer Hand bündelt.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Das Urheberrecht gilt für alle, auch Drehbuchautoren. Egal wer die Verwertung wie vornimmt, der Autor muss angemessen beteiligt werden. Angemessen bedeutet prozentuale Beteiligung am Erfolg, egal auf wie viele Beteiligte sich das dann verteilt. Buy-out-Verträge widersprechen dem heutigen (deutschen) Urheberrecht, bei Drehbüchern genauso wie bei einem Roman.  

Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Verwerter verlassen sich einfach drauf, dass kaum jemand klagt. Für die Verwerter birgt das allerdings Gefahren, weil man noch nach zehn Jahren klagen kann und bei einem Rentner wirkt dann die Drohung mit dem Entzug weiterer Aufträge oft nicht mehr. Das dicke Ende kann für viele Verwerter also erst noch kommen.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo,

 

das Urheberrecht gilt auch für Drehbuchautoren. Buy-out-Verträge sind in dieser Branche üblich, hier ist aber das Garantiehonorar weit höher als bei Verträgen ohne Buy-out. Bei der Variante ohne Buy-out erhält der Autor eine geringere Garantie, dafür aber wiederkehrende Beteiligung, z. B. bei jeder weiteren Ausstrahlung eine festgesetzte Summe.

 

Buy-out in Autorenverträgen ist auch nicht generell rechtswidrig, sondern nur dann, wenn der Vertrag den Autor unangemessen benachteiligt. So etwa, wenn der Umfang des Rechts zur Weiterverwertung nicht vertraglich geregelt ist bzw. diesbezügliche Rechte allumfassend pauschal dem Auftraggeber zustehen sollen. Oder wenn die Vergütung - u. U. auch rückblickend - nach objektiven Bewertungsmaßstäben in einem groben Missverhältnis zur Leistung oder dem erzielten Erfolg steht. Solche Klauseln sind dann unwirksam bzw. anzupassen, es können ggf. sogar Nachvergütungen und Beteiligungen beansprucht werden.

 

LG,

eva v.

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Buy-out-Verträge widersprechen dem heutigen (deutschen) Urheberrecht' date=' bei Drehbüchern genauso wie bei einem Roman.[/quote']Das würde ich nicht so schnell über einen Kamm scheren. Im Urheberrecht ist ja nichts weiter als eine angemessene Vergütung verlangt - Buyout-Verträge sind damit ja keinesfalls pauschal untersagt, sondern müssen im Einzelfall im überprüft werden, ob sie "üblich und redlich" sind.

 Da Drehbücher ja nun weniger ein eigenständiges Werk sind, wie Romane oder Zeitungsartikel, sondern letztendlich notwendiger und untrennbarer Bestandteil eines größeren Gemeinschaftsprodukts, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Buyout-Verfahren da eher als angemessen, und dementsprechend auch als üblich und redlich durchgehen.

 Ich könnte mir sogar vorstellen, dass Buyout-Verfahren auch im Zeitungswesen als rechtskonform durchgehen, wenn sie eine pauschale Vergütung vorsehen, die so hoch ist, wie sie dem Wert der übertragenen Rechte abschätzbar entspricht, und wenn Nachzahlungen für den Fall außergewöhnlichen Erfolgs festgelegt sind ... Übersetzungsrechte, beispielsweise, sind letztlich ja nichts anderes als ein solches Buyout mit einer hauptsächlich pauschalen Abgeltung und einer prozentualen Klausel, die dafür sorgt, dass die Vereinbarung auch bei Bestsellern angemessen bleibt (zumindest dafür sorgen soll ;)). Und auch bei Übersetzungen geht es um Verwertungsrechte, die der Urheber kaum allein anderweitig nutzen kann.

 Ich denke mal, Drehbücher sind eher damit vergleichbar als mit eigenen Büchern.

 

Die bisher gerichtlich gekippten Vereinbarungen krankten ja eben daran, dass sie die angemessene (Mehr-)Vergütung für die zusätzlichen Verwertungsrechte eben nicht sichergestellt haben, sondern eher den Versuch darstellten, zum Preis des einmaligen Abdruckrechts gleich alles zu bekommen. Daraus abzuleiten, dass derartige Vereinbarung grundsätzlich ungültig sind, egal wie die Vergütung aussähe, hielte ich dann doch wieder für allzu gewagt. Immerhin sind ja pauschale Übersetzerverträge auch schon vor Gericht durchgekommen und wurden, wenn modifiziert, eher im Bereich der Vergütungsregelungen angegriffen als im Prinzip des "Buyouts".

 

P.S.: Ich seh gerade - jetzt hat eva schon kürzer und schneller geantwortet. Ich kann mich also nur anschließen ;)

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 Ich könnte mir sogar vorstellen, dass Buyout-Verfahren auch im Zeitungswesen als rechtskonform durchgehen, wenn sie eine pauschale Vergütung vorsehen, die so hoch ist, wie sie dem Wert der übertragenen Rechte abschätzbar entspricht, und wenn Nachzahlungen für den Fall außergewöhnlichen Erfolgs festgelegt sind ...

 

Genau um diese Nachzahlungen geht es ja, die letztlich nichts anderes sind als eine prozentuale Beteiligung mit vorheriger Garantiezahlung. Werden sie nicht fest vereinbart, sind sie nur noch mühsam, aber mit guten Erfolgsaussichten einklagbar. Mag sein, dass beim Film die Buyout-Summen höher sind, das ist aber stets relativ zum Gesamterlös des jeweiligen Films zu sehen, und da gibt es ja nun gewaltige Schwankungen.  Klar, wegen 200 € Nachzalung wird keiner so schnell klagen, bei  50.000 € aber vermutlich schon. 

 

Ich war zu diesem Thema extra auf einem Seminar von Urheberrechts- Fachleuten. Deren Urteil war: "Die Verlage und vor allem die Filmindustrie haben noch gar nicht die Tragweite des erneuerten Urheberrechts kapiert und wähnen sich z.T. immer noch in Sicherheit mit ihren Pauschalverträgen. Viele werden ein böses Erwachen erleben."  Das glaube ich auch.  Besonders gefährlich ist es für Verlage, die z.B. eine Übersetzungslizenz mit einer Pauschalsumme ohne prozentuale Beteiligung am erfolg ins Ausland verkaufen. Wird das Buch dort doch ein großer Erfolg, kann der Autor den deutschen Verlag auf angemessene Beteiligung verklagen, ohne dass sich der deutsche Verlag dieses Geld beim ausländischen Lizenzverlag wieder holen kann. Sowas kommt zwar (noch) selten vor, ist aber nicht unmöglich. Die anwesenden Verlagsleute in dem Seminar wurden bei diesem Szenario blass und einige mussten betreten zugeben, solche Fälle durchaus zu kennen. Die beteten nur noch, dass ihre Autoren nicht auf "dumme Ideen" kämen und mal den Erfolg gewisser ausländischer Lizenzen etwas genauer unter die Lupe nähmen.

Im Zeitungswesen sieht das wegen der anderen Größenordnungen ganz anders aus. Wer will schon wegen einer Nachvergütung für einen Artikel von 50 € vor Gericht gehen? Genau damit rechnen die Verlage, Vertrag hin oder her.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Im Zeitungswesen sieht das wegen der anderen Größenordnungen ganz anders aus. Wer will schon wegen einer Nachvergütung für einen Artikel von 50 € vor Gericht gehen? Genau damit rechnen die Verlage' date=' Vertrag hin oder her.[/quote']Hm, das Problem ist bei diesen Verträgen im Zeitungsbereich ja, dass es zwar bei jedem einzigen Artikel nur um kleine Beträge geht - aber in der Summe meist um das Kompletteinkommen des Freien, das dann Monat für Monat geschmälert wird, wenn er hauptsächlich für eine Zeitung arbeitet - oder für mehrere Zeitungen, die alle dieselben Verträge haben.

 Wie es in der Filmindustrie aussieht, werden letztlich wohl die Gerichte klären. Urteile aus dem Bereich sind mir noch nicht bekannt ... im Gegensatz zu entsprechenden Fällen bei Journalisten und Übersetzern. Zur Klagefreudigkeit der Betroffenen will ich da also auch nichts sagen  ;)

 Aber insgesamt sind 10 Jahre Nachforderungsfrist wohl zu wenig, um effizient zu sein. Dass man als Betroffener ganz gut einen Rentenzuschuss erklagen kann, hab ich mir auch schon gedacht - andererseits, was nutzen Urheberrechte, die erst ab einer Altersgrenze einklagbar sind? ;D Darum halte ich da eine Nachbesserung für sinnvoll - bin mir aber wirklich nicht sicher, ob man in der Praxis bei der Filmindustrie ebenso von Missbrauch reden kann wie bei den Zeitungen. Da müsste man halt erst mal einen Drehbuchautor finden, dem man alle Rechte zu einem Pauschalbetrag abgekauft hat - und der bei einer anderen Regelung tatsächlich in üblicher und redlicher Weise mehr hätte verdienen können.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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