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Inken

Pseudonym

Empfohlene Beiträge

Hi ihr Weisen alle,

 

da bin ich mal wieder mit meiner nächsten dämlichen Frage.

 

Wenn ich unter Pseudonym veröffentlichen will - kann ich das einfach so machen? Muss ich das Pseudonym irgendwo anmelden, schützen lassen oder ähnliches?

 

Fragt sich

 

Inken ::)

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Hallo Inken,

 

das kannst Du einfach so machen, das brauchst Du nirgends anmelden oder schützen lassen. Ich lasse es meist schon in den Vertrag schreiben ("Autorin J. K. unter dem Pseudonym XY"), spreche es also schon früh dem Verlag gegenüber an. Das war bisher auch von Verlagsseite kein Problem.

 

LG, Juliane

aka Julie Gordon

aka Jule Winter

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Hallo Inken,

 

Du solltest das Pseudonym aber an die VG-Wort melden, damit Du die Bibliothekentantieme für Deine Bücher bekommst - aber auch das ist freiwillig.

 

Beste Grüße, Ole

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Darf ich mich mit einer Frage hier anschließen?

 

In meinem Vertrag steht, "das Pseudonym gehört der Autorin".

 

Versteh ich das richtig, dass ich unter meinem gewählten Pseudonym auch (z.B. bei einem Verlagswechsel oder meine Kurzkrimis), andere Sachen veröffentlichen darf?

 

LG Berta

 

Edit: Tippfehler

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Hallo Berta,

 

das verstehst du richtig.

 

Auch wenn es nicht extra im Vertrag steht, "gehören" Pseudonyme den Autoren. Man kann sich das Pseudonym als Künstlernamen sogar im Ausweis eintragen lassen, damit Verträge unterschreiben und Geschäfte tätigen. Es begründet ein Recht am eigenen Namen, das kein anderer für sich verwerten darf.

 

Anders wäre es nur, wenn unter dem Pseudonym Reihentitel erscheinen und auch andere Autoren dieses "Pseudonym" bedienen; hier ist von vornherein klar, dass das Pseudonym für mehrere Autoren steht und der Verwertung des Verlags unterworfen ist.

 

Dann gibt es noch die Fälle, in denen im Vertrag festgelegt wird, dass der Autor das gewählte Pseudonym nur für Werke nutzen darf, die in diesem Verlag erscheinen.

 

Ich persönlich halte eine solche Klausel für rechtlich fragwürdig, es sei denn, es wäre festgelegt, dass die Bindungswirkung mit einem Verlagswechsel erlischt. Dasselbe müsste für für Fälle gelten, in denen Werke des Autors vom Verlag abgelehnt werden, etwa weil sie nicht ins Genre der Vorgängerromane fallen.

 

Soweit ich weiß, sind solche Klauseln noch nicht gerichtlich überprüft worden, wobei es durchaus geschehen könnte, dass sie in den erwähnten Fällen für unwirksam erachtet bzw. den Interessen des Autors konform ausgelegt werden, weil sie Autoren mit Pseudonymen gegenüber Autoren mit bürgerlichem Namen auf unangemessene Weise einseitig benachteiligen.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Noch kurz zum Eintragungsrecht im Ausweis - das war vorübergehend aufgehoben, ist aber ab Ende nächsten Jahres wieder möglich.

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Eva, vielen Dank für deine prompte Antwort. Jetzt kenn ich mich aus. :s20

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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