Liebe Mitglieder,
von Ina Fuchshuber, Managerin Business Development von Droemer/Knaur erhielt ich folgende Stellungnahme zu diesem Thread:
Liebe Autoren des Montségur Autorenforums!
Wir beobachten Ihre Diskussion sehr interessiert und sind froh, dass Herr Wilhelm uns die Möglichkeit zu einem kurzen Statement gibt.
Außerdem ist uns bewusst, dass besonders das Thema Urheberrechte ein wichtiges Thema für Autoren ist – wie auch für uns als Verlag.
Hierzu kamen generell sehr viele Fragen im Feedback-Briefkasten an. Einige User hatten insbesondere Fragen zu den wichtigen Punkten „Rechteinräumung“ und „Option“.
Wir haben versucht, die AGB nun noch verständlicher zu gestalten – wir wollen, dass es auf neobooks fair zugeht und haben auch nichts zu verheimlichen

:
Welche Rechte räumt man neobooks an einem Manuskript bzw. Text ein, wenn man ihn hochlädt und veröffentlicht? Um Ihr Werk auf der Seite
www.neobooks.com stellen zu können, benötigen wir von Ihnen das Recht, den Text auf neobooks in der Form, wie Sie ihn uploaden/einstellen veröffentlichen zu dürfen. Nur so dürfen wir die Plattform in dieser Form betreiben. Außerdem lassen wir uns das Recht einräumen, für die Plattform neobooks.com werben zu dürfen.
Alle Rechte lassen wir uns aber
nur nicht-exklusiv einräumen, d.h. Sie können Ihr Werk z.B. auch auf anderen Plattformen, die sich nicht-exklusive Rechte einräumen lassen, einstellen oder aber einem anderen Verlag zur Prüfung geben.
Außerdem können Sie Ihr Werk auch jederzeit wieder von der Plattform löschen. Ausschließlich die Werke, die bereits von Usern downgeloadet wurden, können wir selbstverständlich nicht mehr zurückholen.
Die Option: Weil wir glauben (und auch schon sehen

), dass auf unserer Plattform interessante und gute Werke eingestellt werden, die auch für andere Verlage interessant sein können, haben wir in unseren AGB einen Passus aufgenommen, der uns eine Option auf Ihr Werk einräumt.
Was bedeutet das? Wir behalten uns lediglich vor, ebenfalls ein Angebot für Ihr Werk abzugeben. Das bedeutet, sollte neben uns auch ein anderer Verlag Interesse an der (exklusiven) Veröffentlichung Ihres Werks haben, könnten Sie zwischen diesen mind. zwei Angeboten wählen und wir konkurrieren dann um dieses Werk. Sie sind
keinesfalls verpflichtet, unser Angebot anzunehmen, d.h. wir behalten uns kein Vorkaufsrecht vor. Sie können Ihr Werk also jederzeit auch einem anderen Verlag zur Prüfung anbieten oder auf einer anderen Plattform einstellen, die nicht-exklusive Rechte verlangt und auch jederzeit einen Verlagsvertrag mit einem anderen Verlag abschließen, sowie Ihr Werk auch wieder von unserer Plattform löschen.
Wir hoffen, wir können damit ein paar Bedenken ausräumen! Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter
team@neobooks.com!
Viele Grüße
Ina Fuchshuber
Lieben Gruß,
Andreas