Zitat von Thomas R. am 16.11.09 um 22:24:Denn theoretisch könnte (und das ist auch so gewollt) man auch argumentieren, dass einem Verlag durch Satz, Lektorat und möglicherweise anderen Schritten beim Verlegen ein Leistungsschutzrecht entsteht...
Wir sind doch schon auf dem Weg. Wenn den Übersetzern wegen ihrer eigenständigen Leistung bei der Übersetzung eines Textes ein Schutz zusteht und sie jetzt brav als Mitautoren genannt werden (müssen?), warum dann nicht auch den Lektoren? Zwischen einem Rohmanuskript und einem durch ein sorgfältiges Lektorat publikationsfähig gemachtes Manuskript besteht ja doch häufig ein himmelweiter Unterschied. Das ist ein weites Feld, man braucht sich nur mal beim Film umzusehen.
War der Autor früher alleiniger Urheber, so besteht heute die Tendenz eine ganze Reihe von anderen Interessenten mit zu bedienen und den Autor damit faktisch etwas an den Rand zu drücken. Besser wird es für die Autoren jedenfalls nicht, die sollen schreiben und allen anderen "Beteiligten" möglichst immer weniger zur Last fallen.