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Beeinträchtigung urheberrechtlicher Schutzregelungen (Gelesen: 346 mal)
hpr
Forums-Titan
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Beiträge: 3307
Beeinträchtigung urheberrechtlicher Schutzregelungen
16.11.09 um 16:00
 
Am Dienstag soll es amtlich werden: Die Verleger und Angela Merkel wollen ein Leistungschutzrecht für Verlage.
 
Ein Gutachten des bayrischen Journalistenverbandes kommt zu dem Schluß:
 
"Insgesamt sei durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts eine Beeinträchtigung urheberrechtlicher Schutzregelungen zu befürchten, die derzeit für einen Interessenausgleich zwischen Autoren, Verlegern und Öffentlichkeit sorgten. Eine Einschränkung des Zitatrechts sei dabei ebenso denkbar wie eine Einschränkung der Verfügungsgewalt der Autoren über ihre Texte.
[...]
Für den Schutz vor Raubkopien und unlauterer Aneignung sind nach Ansicht der Autoren die bestehenden urheber- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen ausreichend."
 
http://www.perlentaucher.de/blog/64_schutzlos_ausgeliefert_im_internet%3f

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Thomas R.
Diamant Mitglied
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Beiträge: 1589
Re: Beeinträchtigung urheberrechtlicher Schutzregelungen
Antworten #1 - 16.11.09 um 22:24
 
Hallo zusammen,
 
ich frage mich nur inzwischen, bei den bisher in vielen Texten und Artikeln geäußerten Haltungen und Meinungen, ob das Leistungsschutzrecht dann nicht auch für den Buchbereich relevant wird. Denn theoretisch könnte (und das ist auch so gewollt) man auch argumentieren, dass einem Verlag durch Satz, Lektorat und möglicherweise anderen Schritten beim Verlegen ein Leistungsschutzrecht entsteht... nur wie würde sich das auswirken??  
 
Gruss
 
Thomas

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Burkhard
Platin Mitglied
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Beiträge: 565
Re: Beeinträchtigung urheberrechtlicher Schutzregelungen
Antworten #2 - 17.11.09 um 10:51
 
Zitat von Thomas R. am 16.11.09 um 22:24:
Denn theoretisch könnte (und das ist auch so gewollt) man auch argumentieren, dass einem Verlag durch Satz, Lektorat und möglicherweise anderen Schritten beim Verlegen ein Leistungsschutzrecht entsteht...

 
Wir sind doch schon auf dem Weg. Wenn den Übersetzern wegen ihrer eigenständigen Leistung bei der Übersetzung eines Textes ein Schutz zusteht und sie jetzt brav als Mitautoren genannt werden (müssen?), warum dann nicht auch den Lektoren? Zwischen einem Rohmanuskript und einem durch ein sorgfältiges Lektorat publikationsfähig gemachtes Manuskript besteht ja doch häufig ein himmelweiter Unterschied. Das ist ein weites Feld, man braucht sich nur mal beim Film umzusehen.
 
War der Autor früher alleiniger Urheber, so besteht heute die Tendenz eine ganze Reihe von anderen Interessenten mit zu bedienen und den Autor damit faktisch etwas an den Rand zu drücken. Besser wird es für die Autoren jedenfalls nicht, die sollen schreiben und allen anderen "Beteiligten" möglichst immer weniger zur Last fallen.

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